Alle Jahre wieder... Diebstähle auf Weihnachtsmärkten

Alle Jahre wieder greifen Langfinger auf den Weihnachtsmärkten dieser Republik die Gelegenheit beim Schopfe und in fremde Taschen.
Sie kennen das ja selbst: Weihnachtsmarktbesuch mit Freunden, Glühwein, gebrannte Mandeln,… Die Stimmung ist heiter, man genießt die Atmosphäre und achtet etwas weniger als sonst auf das, was um einen herum vor sich geht. Schnell stibitzt der aufmerksame Dieb da Geldbeutel aus Jacken oder Smartphones und Tablets aus Taschen. Bemerkt wird der Verlust dann meistens erst daheim, wenn der Dieb längst über alle Berge ist. Die Medien warnen alljährlich eindringlich vor dieser Gefahr und werden nicht müde, darauf hinzuweisen, dass solche Schäden nicht über eine Hausratversicherung gedeckt seien.
Das stimmt so aber nur bedingt, da es sehr wohl möglich ist, solche Schäden im Rahmen einer Hausratversicherung abzudecken. Die Leistungspunkte „einfacher Diebstahl“ oder „Schäden als Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat“ bieten Ihnen hier den gewünschten Schutz.

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Themen: Hausratversicherung/ Kfz-Versicherung "Fahrzeuge im Winterschlaf"/ Krankentagegeld "Was ist aber der 7. Woche?"

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