Geliebte Vierbeiner sind Familienmitglieder
Haustiere sind Familienmitglieder! Jeder, der ein Haustier hat, wird das bestätigen können. Und wie Familienmitglieder bringt man auch seine Tiere zum Arzt, wenn ihnen etwas fehlt. Die für die Behandlung entstehenden Kosten haben es oft in sich und sind zudem meist nicht eingeplant.
Eine Tierkrankenversicherung hilft dabei, die Tierliebe und den eigenen Geldbeutel in harmonischeren Einklang zu bringen.
Wir wollen, dass Sie verstehen, was Ihnen ein Tarif bieten kann. Denn viele Begriffe aus der Versicherungswelt können für einen Kunden verwirrend sein und zu Missverständnissen führen. Nachfolgend beschreiben wir daher die einzelnen Leistungspunkte rund um die Tierversicherung etwas anschaulicher.
Lassen Sie sich beraten, welche Versicherung die beste Absicherung für Ihren Vierbeiner ist.
Erläuterungen zu möglichen Leistungspunkten einer Tierversicherung
Die Krankenversicherung übernimmt wie auch bei uns Menschen alle Kosten, die im Krankheitsfall durch die Behandlung beim Tierarzt entstehen. Ausgaben für Impfungen, Wurmkuren und andere Vorsorgemaßnamen gehören ebenfalls dazu. Die meisten Tierkrankenversicherer bieten verschiedene Versicherungsmodelle an. So haben Sie die Möglichkeit, zwischen Vollschutz und abgespeckten Schutzvarianten zu wählen. Abhängig von der Versicherungsprämie ist die Rasse, das Alter und eventuelle Vorerkrankungen.
Eine Operationskostenversicherung übernimmt alle Kosten des Eingriffs und kommt auch für eine stationäre Unterbringung bis (bspw.) zehn Tage nach der OP auf. Anfallende Tierarztgebühren für Vor- und Nachbehandlungen, Medikamente und Verbandsmaterial werden beglichen. Falls Sie bereits eine bestehende Tierkrankenversicherung mit geringen OP-Leistungen haben, ist es empfehlenswert, eine zusätzliche Operationskostenversicherung abzuschließen.
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) regelt, welche Vergütungen Tierärzte für Ihre Leistungen zustehen. Die GOT dienst einerseits zu Ihrem Schutz vor überteuerten Abrechnungen, andererseits soll verhindert werden, dass durch einen aggressiven Preiswettbewerb die Qualität der Behandlung gefährdet wird. Je nach Versicherer ist in der Regel der 1-fache (z.B. Untersuchungen) und 2-fache (z.B. komplizierte, aufwendige Operationen) GOT-Satz versichert und für absolute Ausnahmen (z. B. Notfälle) evtl. auch der 3-fache Satz der Gebührenordnung für Tierärzte. Gute Tarife erstatten also bis zum 2-fachen und 3- fachen Satz, sehr gute Tarife erstatten über die Höchstsätze der GOT.
Vorsorgemaßnahmen wie z. B. Entwurmung oder Impfungen gegen viele grundsätzlich unheilbare oder gar tödliche Erkrankungen stellt eine äußerst wichtige Vorbeugemaßnahme dar. Auch für Tiere, die ausschließlich in der Wohnung gehalten werden, sollten gegen bestimmte Krankheiten geschützt werden. Die regelmäßige Entwurmung dient der Gesundheit Ihres Tieres und verhindert die Übertragung von Krankheiten auf andere Tiere oder auf den Menschen. Eine große Bedeutung als Krankheitsüberträger haben in der letzten Zeit die Zecken erlangt. Sie sind für das Auftreten von zahlreichen "neuen" Erkrankungen verantwortlich. Zecken sind mittlerweile in unsern Breiten ein ganzjähriges Problem.
Die Behandlung einer Krankheit oder Unfallverletzung kann ambulant oder stationär erfolgen. Zur ambulanten Behandlung zählen bspw. ambulante ärztliche Beratungen, Untersuchungen aller Art (Röntgen, Ultraschall, Labor etc.) und verschiedene Therapieformen einschl. Operationen bis zur Strahlentherapie, außerdem Arzneien, Verbandsmittel, Heilmittel und Hilfsmittel. Bei stationärer Krankenhausbehandlung gehören die Unterbringung und Verpflegung, die Behandlung sowie die Krankenpflege dazu.
Bei einigen Versicherern sind bestimmte Vorerkrankungen nicht versicherbar. Dazu gehören u. a. folgende Erkrankungen: Schilddrüsenerkrankungen, operative Eingriffe erforderlich oder ärztlich angeraten, Epilepsie, Hüftgelenks- oder Ellenbogengelenksdysplasie, Diabetes, Allergien, Umfangsvermehrung/Tumore. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Tier mit Vorerkrankungen versicherbar ist oder nicht, holen wir Ihnen die entsprechende Bestätigung direkt ein.
Die Unfallversicherung für Tiere ersetzt Kosten für die tierärztliche Behandlung, falls sich das Tier in Folge eines Unfalles verletzt. Dazu zählen Untersuchungen, stationäre sowie ambulante Heilbehandlungen, Nachbehandlungen und Medikation des versicherten Tiers. Manche Versicherer decken auch Physiotherapien, um körperliche Funktionsfähigkeiten wiederherzustellen.
Spätestens mit dem Eintritt der ersten Läufigkeit stellen Sie sich die Frage, ob eine Kastration oder Sterilisation notwendig sei. Die Entscheidung sollte vor dem Hintergrund der Vor- und Nachteile des Eingriffes gemeinsam mit einem Tierarzt Ihres Vertrauens gut abgewogen werden. Je nach Tarif ist die Kostenübernahme ein- oder ausgeschlossen.
Hinweis: Die hier aufgeführten Erläuterungen zu den Leistungspunkten der verschiedenen Tarife sollen ausschließlich dem besseren Verständnis dienen. Sie stellen keinesfalls eine abschließende Leistungsübersicht dar. Kontaktieren Sie uns gerne.
Tierhaftpflichtversicherung
Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Das gilt selbst dann, wenn ihn kein Verschulden trifft (§ 833 BGB)! Gerade bei Personenschäden können extreme Kosten auf Sie zukommen. Aber auch Sachschäden können schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen!
Zwei Beispiele für Pferdebesitzer
1. Pferd schlägt aus - Beim Ausführen einer Stute erschrak das Pferd aufgrund eines lauten Geräusches und schlug mit dem Huf aus. Unglücklicherweise traf es einen Passanten an der Brust und brach ihm dabei zwei Rippen. Der Geschädigte nahm den Pferdebesitzer in der Folge des Unfalls wegen Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfall und Reinigung der Kleidung in Anspruch...
2. Flurschaden - Ein Pferd brach unbemerkt aus der Koppel aus und verwüstete das bestellte Feld des benachbarten Bauern. Der Bauer machte Schadenersatzansprüche wegen Ernteausfalls geltend...
Zwei Beispiele für Hundebesitzer
1. Freilaufender Hund - Bei einem Spaziergang lief ein nicht angeleinter Hund auf ein fremdes Kind zu. Dieses wich erschrocken zurück, stürzte und verletzte sich am Kopf. Die Eltern nahmen den Hundebesitzer daraufhin wegen Schmerzensgeld und der nötigen Behandlungskosten für die Platzwunde in Anspruch...
2. Spaziergang - Bei einem Spaziergang lief ein Hund vor ein entgegenkommendes Fahrrad. Der Radfahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und stürzte auf die Straße. Dabei erlitt er erhebliche Prellungen sowie mehrere Rippenbrüche. Der Geschädigte nahm in der Folge den Hundebesitzer wegen Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten, Reparatur des Fahrrades und Ersatz der zerrissenen Kleidung in Anspruch.
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Tierkrankenversicherung mit Fallbeispielen
Tierhalterhaftpflichtversicherung
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